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   OVG Niedersachsen, 25.08.2006 - 2 PA 1148/06   

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OVG Niedersachsen, 25.08.2006 - 2 PA 1148/06 (https://dejure.org/2006,9220)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.08.2006 - 2 PA 1148/06 (https://dejure.org/2006,9220)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. August 2006 - 2 PA 1148/06 (https://dejure.org/2006,9220)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mitwirkungspflicht des Rechtssuchenden in Prozesskostenhilfeverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 166 VwGO; § 117 Abs. 2 ZPO; § 118 Abs. 2 ZPO; § 572 Abs. 2 ZPO
    Versagung der beantragten Prozesskostenhilfe wegen der Verletzung von Mitwirkungspflichten in Bezug auf den Nachweis der Mittellosigkeit; Pflicht zur Offenlegung der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse; Unvollständige und widersprüchliche Angaben zu ...

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 118 Abs. 2; ; ZPO § 572 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitwirkungspflicht in Prozesskostenhilfeverfahren - Mittellosigkeit: Nachweis, Mitwirkungspflicht, Prozeskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagung der beantragten Prozesskostenhilfe wegen der Verletzung von Mitwirkungspflichten in Bezug auf den Nachweis der Mittellosigkeit; Pflicht zur Offenlegung der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse; Unvollständige und widersprüchliche Angaben zu ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 142
  • FamRZ 2007, 295
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.2003 - 7 S 536/03

    Aufhebende Beschwerdeentscheidung und Entscheidung durch VG; Vervollständigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.08.2006 - 2 PA 1148/06
    Denn erweist sich die im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als unvollständig, so ist das Verwaltungsgericht, will es den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe allein wegen der nicht nachgewiesenen Mittellosigkeit ablehnen, schon wegen des Gebots, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet, dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, seine für unvollständig erachteten Angaben zu vervollständigen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.7.2003 - 7 S 536/03 -, DÖV 2003, 913; s. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 17.6.1991 - Bs IV 205/91 -, FamRZ 1992, 78(79) u. W. Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, RdNr. 199 zu § 166).
  • OVG Hamburg, 17.06.1991 - Bs IV 205/91

    Lebensunterhalt; Prozeßkostenhilfe; Ordnungsgemäße Ausfüllung eines Formblattes

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.08.2006 - 2 PA 1148/06
    Denn erweist sich die im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse als unvollständig, so ist das Verwaltungsgericht, will es den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe allein wegen der nicht nachgewiesenen Mittellosigkeit ablehnen, schon wegen des Gebots, rechtliches Gehör zu gewähren, verpflichtet, dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, seine für unvollständig erachteten Angaben zu vervollständigen (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.7.2003 - 7 S 536/03 -, DÖV 2003, 913; s. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 17.6.1991 - Bs IV 205/91 -, FamRZ 1992, 78(79) u. W. Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, RdNr. 199 zu § 166).
  • BGH, 27.08.2019 - VI ZB 32/18

    Beseitigung in einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren des der

    Dementsprechend ist es in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass das Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht wegen unterlassener Einreichung des in § 117 Abs. 4 ZPO vorgeschriebenen Vordrucks ablehnen darf, wenn es die Partei nicht zuvor erfolglos auf die Unvollständigkeit ihres Antrags hingewiesen und ihr eine Frist gesetzt hat, innerhalb der der Vordruck einzureichen ist (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. März 2014 - 10 WF 19/14, BeckRS 2015, 2990 Rn. 3; OLG Saarbrücken, FamRZ 2012, 806 f.; OLG Rostock, FamRZ 2003, 1396; VGH Baden-Württemberg, FamRZ 2004, 125; OVG Lüneburg, FamRZ 2007, 295, 296, jeweils zum erstinstanzlichen Verfahren; MünchKommZPO/Wache, 5. Aufl. 2016, § 117 Rn. 19; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 117 Rn. 22; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 77. Aufl. 2019, § 117 Rn. 35; Zöller/Geimer, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 117 ZPO Rn. 17; Musielak/Voit/Fischer, ZPO,16. Aufl., § 117 Rn. 19; Saenger, ZPO, 8. Aufl. § 117 Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2010 - 12 E 546/10
    Anders als bei einem mit einer Klage verbundenen Prozesskostenhilfeantrag, vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. August 2006 - 2 PA 1148/06 -, NVwZ-RR 2007, 142, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14. Juli 2003 - 7 S 536/03 -, NVwZ-RR 2004, 230, juris; Zimmermann-Kreher, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, § 166, Rn. 35, jeweils mit weiteren Nachweisen, bedurfte es vorliegend vor Erlass der Prozesskostenhilfeentscheidung auch keines Hinweises des Verwaltungsgerichts auf die Unvollständigkeit der Prozesskostenhilfeunterlagen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18

    Beschwerde gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe:

    Dies kann nicht zu ihren Lasten gehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1999 - 2 BvR 229/98 - juris Rn. 13 ff.; VGH München, Beschluss vom 6. August 1996 - 7 C 96.1262 - NVwZ-RR 1997, 501; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. April 1998 - 2 WF 37/98 - juris Rn. 7; zu Hinweispflichten im PKH-Verfahren vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2018 - OVG 3 S 6.18/OVG 3 M 5.18 - juris Rn. 6; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. August 2006 - 2 PA 1148/06 - juris Rn. 2).
  • LAG Hessen, 17.10.2012 - 7 Ta 281/12

    Prozesskostenhilfe - Frist zum Nachreichen der PKH-Erkärung; Prozesskostenhilfe -

    Das Arbeitsgericht darf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen fehlender PKH-Erklärung i.S.d. § 117 Abs. 2 ZPO erst zurückweisen, wenn es dem Antragsteller eine Frist zum Nachreichen gesetzt hat und diese verstrichen ist (vgl. OVG Lüneburg, FamRZ 2007, 295).

    Erst wenn sie diese Frist verstreichen lässt, darf das Gericht die Prozesskostenhilfe ablehnen ( vgl. OVG Lüneburg FamRZ 2007, 295; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl. § 117 Rn 17 ).

  • OLG Frankfurt, 22.06.2021 - 4 WF 82/21

    Formularpflicht zum Erhalt von Verfahrenskostenhilfe

    Eine erst im zweiten Rechtszug erfolgte Bezugnahme auf eine in einem Parallelverfahren vorgelegte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse könnte der Beschwerde aber ohnehin nicht zum Erfolg verhelfen, weil eine rückwirkende Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen bereits abgeschlossenen Rechtszug nur dann in Betracht kommt, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe bereits im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtszugs vorgelegen haben oder dem Antragsteller eine Nachfrist für die Vervollständigung seines Antrags gesetzt worden ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 8.2.2011 - 4 WF 7/11 , www.hefam.de; Beschluss vom 23.1.2014 - 4 WF 264/13 , www.hefam.de; Beschluss vom 17.6.2016 - 4 WF 104/15, nicht veröffentlicht; so auch BGH, FamRZ 2014, 196; OLG Lüneburg, FamRZ 2007, 295 m.w.N.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 1852; Gottwald, FamRZ 2004, 384; Zöller/ Schultzky , ZPO, Kommentar, 33. Aufl., 2020, § 117, Rdnr. 17 f. m.w.N.; BeckOK-ZPO/ Reichling , Stand: 1.3.2021; § 117, Rdnr. 10 f. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2011 - 6 M 14.11

    Berücksichtigung von Sachzuwendungen beim Jahreseinkommen; Ausnahmetatbestände

    Hingewiesen sei in diesem Zusammenhang darauf, dass das Verwaltungsgericht das Prozesskostenhilfegesuch nicht mit der Begründung hätte ablehnen dürfen, der Kläger habe seine Bedürftigkeit nicht glaubhaft gemacht, ohne ihm zuvor Gelegenheit zu geben, die für unvollständig gehaltenen Angaben zu belegen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. August 2006 - 2 PA 1148/06 -, NVwZ-RR 2007, S. 142, Rn. 2 bei juris).
  • LAG Köln, 10.12.2013 - 4 Ta 326/13

    Ablehnung Prozesskostenhilfe

    Das Arbeitsgericht muss die bedürftige Partei zwar nicht unverzüglich, wohl aber so rechtzeitig unter Fristsetzung auf die Mängel des Prozesskostenhilfegesuchs hinweisen, dass diese vor dem nächsten Termin, der je nach dem Zeitpunkt der Einreichung des Prozesskostenhilfegesuchs der Güte- oder Kammertermin sein kann, und damit vor der möglichen Instanz- oder Verfahrensbeendigung behoben werden können (so bei Nichtvorlage des Formulars insbesondere LAG Hamm 30.12.2005 - 4 Ta 555/05 - Rn. 8; Saarländisches OLG 27.10.2011 - 9 WF 85/11; OLG Karlsruhe 02.04.1998 - 2 WF 37/98; im Ergebnis ähnlich LAG Nürnberg 03.01.2011 - 5 Ta 185/10; und bei unvollständiger Ausfüllung des Formulars: LAG Hamm 08.11.2001 - 4 Ta 708/01; LAG Hamm 19.11.2002 - 19 Ta 220/02; OVG Lüneburg 25.06.2006 - 2 PA 1148/06; vgl. ferner LAG Berlin - Brandenburg 20.02.2007 - 6 Ta 324/07 - Rn. 3; LAG Thüringen 13.11.2002 - 8 Ta 92/02 - Rn. 14; LAG Hamm 08.10.2007 - 18 Ta 509/07 - Rn. 15 - sämtliche in juris; LAG Köln 30.09.2013 - 11 Ta 177/13 - das den Hinweis zu Recht auch aus verfassungsrechtlichen Gründen wegen des Gebots des fairen Verfahrens für notwendig hält, sowie Zöller/ Geimer § 117 ZPO Rn. 17; Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk/Dürbeck Rn. 134).
  • OVG Sachsen, 29.03.2017 - 5 D 122/16

    Rückwirkende Prozesskostenhilfe nach Instanzende, Beschwerdeausschluss,

    Dazu ist das Gericht zur Wahrung rechtlichen Gehörs verpflichtet, wenn eine formgerechte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse - wie hier - lediglich unvollständig ist, weil die enthaltenen Angaben nicht hinreichend konkret und die beigefügten Belege nicht ausreichend sind, um die Bedürftigkeit nachzuweisen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 25. August 2006 - 2 PA 1148/06 -, juris Rn. 2, m. w. N.).
  • BFH, 10.07.2007 - VI S 3/07

    Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Ob der Antragsteller damit --in Anbetracht des Inhalts der Gerichtsakten-- seine Bedürftigkeit hinreichend belegt hat, kann allerdings offen bleiben (vgl. auch Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 25. August 2006 2 PA 1148/06, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport --NVwZ-RR-- 2006, 142, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 23.06.2010 - 6 D 1034/10

    Keine Befangenheit eines Richters im Prozesskostenhilfeverfahren wegen Prüfung

    Dabei ist das erkennende Gericht verpflichtet, dem Antragsteller Gelegenheit zu geben, die unvollständigen Angaben zu belegen (vgl. Nieders. OVG, Beschluss vom 25.08.2006 - 2 PA 1148/06 -, NVwZ-RR 2007, 142).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2011 - 4 WF 7/11

    Auswirkungen nicht vorgelegter Unterlagen zum Einkommen auf die Gewährung von

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